PositionspapierDeutschland will Chatkontrolle aus Verordnung rausnehmen

Der gestrige Kompromissvorschlag geht der Bundesregierung offenbar nicht weit genug. Sie fordert, dass die umstrittenen Teile wie die Chatkontrolle erst einmal aus der Verordnung herausgenommen werden.

Großes Augen schaut über Mauer auf ein Smartphone.
Mit der Chatkontrolle würde eine neue Form der anlasslosen Massenüberwachung eingeführt. (Symbolbild) CC-BY-SA 4.0 Jakob Rieger/Digitale Freiheit

In einem Positionspapier vom gestrigen Donnerstag hat die deutsche Bundesregierung vorgeschlagen, die EU-Verordnung zur Bekämpfung von sexuellen Kindesmissbrauch im Internet „aufzuspalten“. Wie Euractiv berichtet, solle das Dossier in zwei Teile aufgeteilt werden, in „allgemein akzeptable Bestimmungen“, die im Kompromisstext verbleiben, und in „umstrittene Bestimmungen“, die gestrichen werden. Zu den umstrittenen Bestimmungen gehört laut dem Papier die Chatkontrolle, also das anlasslose Durchsuchen von Dateien auf Smartphones und anderen Endgeräten vor deren Verschlüsselung. Die gestrichenen Teile sollen später in einen neuen Verordnungsentwurf aufgenommen und neu verhandelt werden.

Das Positionspapier ist als Reaktion auf den Pseudo-Kompromiss vom 10. Oktober zu werten, der ebenfalls gestern öffentlich wurde. Dieses Papier enthält weiterhin die umstrittene Chatkontrolle.

Im Rat der Europäischen Union gibt es Widerstand gegen die Verordnung. Eine Sperrminorität aus mindestens vier Ländern, die 35 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, ist möglich. Die Ampel-Regierung vertritt nach langem Zwist die Position, dass verschlüsselte Kommunikation etwa bei WhatsApp oder Signal ausgenommen sein soll. Österreich, Schweden, die Niederlande und Polen sehen die Verordnung mindestens kritisch. Am heutigen Freitag tagen die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER II). Sie sollen signalisieren, ob ihre Staaten dem Kompromiss zustimmen würden. Inwieweit das neue deutsche Positionspapier in dieses Treffen einfließt, ist derzeit unbekannt.

Alte Regelung verlängern, Chatkontrolle später verhandeln

Laut Euractiv schlägt die Bundesregierung zudem vor, dass die bisherige Regelung zur freiwilligen Detektion von Missbrauchsbildern verlängert wird. So bliebe Zeit dafür, die umstrittenen Teile der Verordnung zu diskutieren. Internet-Dienste und Plattformen könnten dann mit der freiwilligen Aufdeckung von Missbrauchsmaterial (CSAM) in dem Maße fortfahren, wie es die bestehende Übergangsverordnung erlaubt.

Laut Euractiv ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch die verbleibenden Teile der Verordnung „einen erheblichen Mehrwert gegenüber dem derzeitigen rechtlichen Status quo“ bieten würden und dass die Einigung auf „diese erstmals auf EU-Ebene geschaffenen Rechtsgrundlagen“ den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern befördern würde. So würden unter anderem die Behörden dahingehend gestärkt, dass sie handeln und gegen diese Art von Material vorgehen können.

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4 Ergänzungen

  1. „So würden unter anderem die Behörden dahingehend gestärkt, dass sie handeln und gegen diese Art von Material vorgehen können.“

    Solange es keine einheitliche Definition von „dieser Art von Material“ gibt wird ein handeln nicht in dem gewünschtem Ausmaß möglich sein. Da ist ja die BRD auch am kämpfen gewesen das sie ihre Definition von Kind behalten dürfen.

  2. Die Chatkontrolle IST nicht verhandelbar, egal in welcher Form. Weder jetzt, noch später, noch irgendwann!

    Sie ist unverhältnismäßig, unmenschlich, mit einem bzw. unserem freiheitlichen Rechtsstaat und Europa unvereinbar, die Gesellschaft und Vertrauen zerstörend, undemokratisch, technisch und organisatorisch kaum umsetzbar, durch Lobbyisten inszeniert und profitorientiert, und nützt zuletzt noch nicht einmal den Kindern, für die sie angeblich gedacht sein soll.

    Daher gibt es NUR EINE HALTUNG, die die Bundesregierung samt EU-Ländern vertreten kann: VOLLSTÄNDIGE ABLEHNUNG!

  3. Bei der Chatkontrolle gibt es NICHTS zu verhandeln! Das darf niemals eingeführt werden und ist in einer Demokratie und mit demokratischem Rechtsverständniss untragbar, geschweige juristisch bzw. rechtlich trag- und haltbar! Einer rechtlichen Prüfung würde das nimmer standhalten!

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